Inhalt
- Name und Sitz
- Zweck
- Mitgliedschaft
- Aufnahme
- Austritt
- Ausschluss
- Beitragspflicht
- Generalversammlung
- Beschlussfähigkeit
- Vorstand
- Aufgabe des Vorstandes
- Ausgabenlimit
- Rechnungsrevisoren
- Jahresmeisterschaft
- Laufsporttag
- Statutenrevision
- Auflösen des Vereins
- Schlussbestimmungen
1. Name und Sitz
Unter dem Namen Laufsportverein Winterthur besteht ein Verein, der politisch und konfessionell neutral ist und seinen Sitz in Winterthur hat.
2. Zweck
Der Laufsportverein Winterthur bezweckt:
- Die Förderung des Laufsportes durch gemeinsame Trainings; die Teilnahme an Wettkämpfen sowie die Durchführung einer internen Klubmeisterschaft.
- Die Pflege der Kameradschaft unter den Mitgliedern durch Zusammenkünfte nichtsportlicher Art.
3. Mitgliedschaft
Der Laufsportverein besteht aus:
- Aktivmitgliedern
- Gönnern
- Freimitgliedern
Mitglieder, welche während 30 Jahren den Aktivbeitrag geleistet haben, erhalten den Status „Freimitglied“ und werden von der Beitragszahlung befreit. - Ehrenmitgliedern
Mitglieder, die während mindestens zehn Jahren Aktivmitglied sind und sich durchausserordentliche Verdienste für den Verein ausgezeichnet haben, können vom Vorstand zur Ernennung zum Ehrenmitglied vorgeschlagen werden. Über die definitive Ernennung entscheidet die Generalversammlung durch Abstimmung. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
4. Aufnahme
Jede Person kann in den Verein aufgenommen werden, wenn sie gewillt ist, dem Verein beizutreten und dessen Statuten zu beachten. Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. (Anmeldeformular). Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Die Aufnahme von Mitgliedern unter 18 Jahren erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Trägers der elterlichen Gewalt.
5. Austritt
Der Austritt aus dem Verein steht jedem Mitglied jederzeit frei, wenn es vorher seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein erfüllt hat. Es hat seine Absichten dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.
6. Ausschluss
Ein Ausschluss kann jederzeit bei grobem Vergehen dem Verein oder einzelnen Mitgliedern gegenüber, sowie wenn ein Mitglied den Interessen des Vereins zuwiderhandelt oder den statutarischen Verpflichtungen nicht nachkommt, durch den Vorstand getätigt werden.
Der Grund des Ausschlusses ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Es steht jedem Ausgeschlossenen innert 10 Tagen ein Rekursrecht zu Handen der nächstfolgenden Versammlung zu. Findet innert der Frist von 60 Tagen ab dem Rekursdatum keine Versammlung statt, so ist zu einer solchen einzuladen.
7. Beitragspflicht
Aktivmitglieder: Fr. 60.—
Gönner: Fr. 30.—
Der jeweilige Jahresbeitrag wird jeweils an der Generalversammlung neu festgelegt und ist bis am 30. Juni des laufenden Jahres auf das Postcheckkonto 84-7715-8 Winterthur einzuzahlen. Alle Vorstandsmitglieder, Mitglieder OK Laufsporttag und Junior/Innen sowie Frei- und Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
8. Generalversammlung
Folgende Geschäfte sind zu behandeln:
- Wahl eines Stimmenzählers
- Protokoll der letzten Generalversammlung
- Jahresbericht des Präsidenten
- Mutationen
- Jahresrechnung
- Bericht der Rechnungsrevisoren und Rechnungsabnahme
- Festsetzung der Jahresbeiträge
- Wahlen
a. Vorstand
b. Rechnungsrevisoren - Jahresprogramm
- Anträge
- Verschiedenes
9. Beschlussfähigkeit
Jede ordentliche Versammlung ist beschlussfähig. Für eine Wahl oder einen Beschluss ist eine Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Gönner sind nicht stimmberechtigt.
10. Der Vorstand
Die Generalversammlung wählt in offener Abstimmung jeweils für die Dauer eines Jahres den Vorstand, bestehend aus:
- Präsident
- Sportlicher Leiter
- Aktuar
- Kassier
- Beisitzer, zugleich Materialverwalter
- Webmaster
sowie die Funktion des Vizepräsidenten, welche nicht zwingend an ein bestimmtes Vorstandsamt gebunden ist.
11. Aufgabe des Vorstandes
Präsident
Der Präsident führt bei den Versammlungen den Vorsitz und leitet den Geschäftsgang des Vereins. Er vertritt den Verein nach aussen und hat bei Abstimmungen den Stichentscheid.
Sportlicher Leiter
Der sportliche Leiter ist zuständig für die Gestaltung des Trainings, die Durchführung der Jahresmeisterschaft sowie das Jahresprogramm. Der sportliche Leiter kann Vorstandsmitglieder oder Mitglieder in die Planung und Durchführung von geselligen Anlässen wie Wanderungen, Skitag etc. mit einbeziehen.
Aktuar
Der Aktuar erledigt die Korrespondenz sowie weitere schriftliche Arbeiten des Vereins und führt an den Versammlungen und Vorstandssitzungen Protokoll.
Kassier
Der Kassier führt ein genaues Mitgliederverzeichnis und verwaltet unter persönlicher Verantwortung die Finanzen des Vereins. Er hat zuhanden der Generalversammlung eine saubere Abrechnung zu erstellen. Allfällige disponible Barschaft ist zinsbringend anzulegen.
Beisitzer / Materialverwalter
Der Beisitzer ist verpflichtet, nach Anweisung des Präsidenten die übrigen Vorstandsmitglieder in ihren Funktionen zu unterstützen oder zu ersetzen.
Er ist zugleich verantwortlich für sämtliches Material.
Webmaster
Ist verantwortlich für den Unterhalt und die Verfügbarkeit der vereinsinternen Webseite. Er optimiert die Kommunikationsmöglichkeiten auf der Webseite. Er berät den gesamten Vorstand in EDV Fragen und bei allfälligen Investitionen im EDV Bereich.
Funktion Vizepräsident
Der Vizepräsident vertritt im Verhinderungsfalle den Präsidenten vollumfänglich in dessen Amt.
12. Ausgabenlimit
Ausgaben in der Höhe bis Fr. 4'999.— können durch den Vorstand bewilligt werden. Höhere Ausgaben bedürfen der Bestätigung anlässlich einer General- oder Mitgliederversammlung.
13. Rechnungsrevisoren
Die beiden Rechnungsrevisoren prüfen die vom Kassier vorgelegte Jahresrechnung und den Vermögensbestand des Vereins. Über das Ergebnis erstatten sie Bericht an den Vorstand und zuhanden der Generalversammlung. Nach dreijährigem Turnus scheiden die Revisoren aus.
14. Jahresmeisterschaft
Der Verein führt eine interne Jahresmeisterschaft durch.
15. Laufsporttag
Der Laufsportverein Winterthur führt alljährlich den Laufsporttag durch. Ein speziell dafür eingesetztes OK ist zuständig für die Durchführung. Wichtige Entscheide des OK’s sind mit dem Vorstand des Laufsportvereins abzusprechen. Für alle Aktivmitglieder ist die Mithilfe am Laufsporttag obligatorisch. Im Verhinderungsfalle oder aktiver Teilnahme am Lauf ist für geeigneten Ersatz zu sorgen.
16. Statutenrevision
Die Statuten können auf Antrag des Vorstandes oder einzelner Mitglieder, welche ihr Begehren bis am 31. Dezember schriftlich und begründet eingereicht haben, abgeändert oder ergänzt werden.
17. Auflösung des Vereins
Der Verein kann nicht aufgelöst werden, solange mindestens sechs Mitglieder dagegen sind. Wird die Auflösung beschlossen, so ist sämtliches, nach Regulierung aller Vereinsverbindlichkeiten übrig gebliebenes Vereinseigentum an eine Institution für gehbehinderte Schweizer Kinder zu überweisen.
18. Schlussbestimmungen
Vorliegende Statuten sind vom Verein an seiner Generalversammlung vom 17. März 2017 in dieser Form genehmigt worden und treten sofort in Kraft. Sie ersetzen die Statuten vom 15. März 2013.
Winterthur, 17. März 2017 | Der Präsident: Martin Krähenbühl |
Die Aktuarin: Dagi Zani |